Abfälle aus Impfzentren sind den Abfallschlüsseln AVV 18 01 01 und AVV 18 01 04 zuzuordnen. Das hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) nach Rücksprache mit dem Umweltbundesamt (UBA) geklärt. Unter AVV 18 01 01 („spitze und scharfe Gegenstände [außer AS 18 01 03]") werden demnach die ...
Abfallschlüssel für Abfälle aus Impfzentren festgelegt
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