Abfallrecht für Quereinsteiger und Nicht-Juristen verständlich erklärt

Rezension: Holger Thärichen erklärt die „Grundzüge des Abfallrechts“

Das Abfallrecht ist inzwischen eine komplexe Sache. Da gibt es EU-Richtlinien, Bundesrecht, Landesrecht, Merkblätter, Verwaltungsvorschriften und irgendwie kocht jede Kommune auch noch ihr eigenes Süppchen. Gerade juristisch nicht vorgebildete Seiten- und Quereinsteiger tun sich schwer, sich in den komplexen Regelungswerken zurechtzufinden, brancheninternes Klein-Klein von wesentlichen Konfliktlinien zu unterscheiden. Rechtsanwalt Holger Thärichen – Geschäftsführer der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) – will diese Branchenneulinge mit seinem neuen Buch „Grundzüge des Abfallrechts“ abholen und in die manchmal sonderbar anmutenden Regelungen der Abfallentsorgung einführen.

Das Abfallrecht ist ein gewachsenes System, ein über viele Jahrzehnte pfadabhängig und an die jeweiligen Anforderungen seiner Zeit angepasstes Regelwerk. Über die Anfänge dieses Systems aufzuklären, erscheint daher in einer Zeit, in der die Sinnhaftigkeit einer geregelten Abfallentsorgung zunehmend durch simplifizierendes Marketing interessierter Kreise ausgehöhlt wird, gerade bei Quereinsteigern notwendig und sinnvoll zu sein. So erfährt der geneigte Leser von Thärichen beispielsweise, dass der mit der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 eingeführte Anschluss- und Benutzungszwang über die Polizeiverordnung und damit zur unmittelbaren Gefahrenabwehr eingeführt wurde. Die wesentliche Begründung der hoheitlichen Abfallentsorgung in Deutschland liegt also in der präventiven Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Hygienisierung des öffentlichen Raums....

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