Abfallgemisch aus Trierer Kliniken kann in Mainz energetisch verwertet werden

OVG Koblenz hält selbst kleinere Mengen biologischer Abfälle für akzeptabel

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Ein Gemisch aus Krankenhausabfällen und gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen ist nicht zwangsläufig dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als Abfall zu Beseitigung zu überlassen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gelangte zu der Auffassung, dass die Verbrennung des Abfallgemischs zweier ...

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