
Der Deutsche Abbruchverband (DA) fordert von der künftigen Bundesregierung entschlossene Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung und zur Einführung einer verpflichtenden Erkundung von Asbest durch Bauherren. Ebenfalls Bestandteil eines am Mittwoch vom Verband veröffentlichten Forderungskatalogs sind Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und zur Vereinfachung von Groß- und Schwerlasttransporten sowie ein genereller Bürokratieabbau.
Wie der Abbruchverband ausführt, sei die Rückbaubranche durch innovative Technik, sowohl im Rückbau selbst als auch im Recycling, dazu zwar in der Lage, viele verbaute Materialien durch zerstörungsfreien/-armen Rückbau oder durch Aufbereitung wieder in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Der propagierte politische Wille zu mehr Kreislaufwirtschaft – auch am Bau -, müsse aber durch sinnvolle Gesetze umgesetzt werden. Genau hier übt der Verband Kritik. So werde die Wirtschaftlichkeit zur Herstellung von Sekundärbaustoffen sowie deren Akzeptanz zusehends verringert.
Abfallende für alle mineralische Ersatzbaustoffe der EBV
Änderungen fordert der Abbruchverband insbesondere mit Blick auf die im August letzten Jahr in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Laut DA sollten alle darin aufgeführten mineralischen Ersatzbaustoffe aus dem Abfallregime entlassen werden und die Anerkennung als Produkt erhalten. Weiterhin spricht sich der Verband unter anderem für den Wegfall des ausführlichen Säulenversuchs für den Eignungsnachweis und die Überprüfung veralteter und überzogener Schadstoffwerte aus. Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sollten darüber hinaus öffentliche Auftraggeber zum bevorzugten Einbau von Sekundärbaustoffen verpflichtet werden.
Änderungsbedarf sieht der Abbruchverband auch bei der erst kürzlich novellierten Gefahrstoffverordnung (EUWID 47/2024). Um die Kreislaufführung von Bau- und Abbruchabfällen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Schadstoffe wie z.B. Asbest aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden, sei eine sorgfältige Erkundung bereits in der Planungsphase unerlässlich, betont der Verband. Dies sei aber nur möglich, wenn der Veranlasser der Baumaßnahme, der den Zugriff auf Informationen hat, verpflichtet werde, eine Erkundung des Gebäudes mit Ausweisung der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle und der Sanierungsbereiche vorzunehmen, um so einen selektiven Rückbau zu ermöglichen.
Asbest-Erkundungspflicht durch den Bauherrn
Genau eine solche anlassbezogene Erkundungspflicht des Veranlassers sah der ursprüngliche Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vor. Allerdings wurde diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren in eine Mitwirkungspflicht des Veranlassers umgewandelt. Diese verpflichtet den Bauherrn nunmehr lediglich dazu, dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe zur Verfügung stellen muss. Der Aufwand für diese Informationsbeschaffung sollte sich dabei laut Verordnungstext in einem „zumutbaren“ Rahmen bewegen.
Aus Sicht des Abbruchverbands wurde damit eine zentrale und eminent wichtige Regelung verwässert. Daher wird die kommende Bundesregierung aufgefordert, die Gefahrstoffverordnung erneut zu ändern und hierbei eine Erkundungspflicht durch den Bauherrn rechtssicher zu verankern.
Schnelle Freigabe für ausländische Arbeiter
Vor aktuell große Herausforderungen stelle die Abbruchunternehmen auch der anhaltende Fachkräftemangel. Der Branchenverband fordert deshalb eine unbürokratische und schnellere Arbeitsfreigabe für ausländische Fachkräfte und ungelernte Arbeitnehmer sowie flexiblere Regelungen zu Arbeitszeiten. Zusätzlich sollten Erwerbstätige im Niedriglohnsektor stärker finanziell motiviert werden.
Wie der Verband weiterhin moniert, werde die Arbeit der Baubranche und im besonderen Maße die der Rückbauunternehmen zunehmend durch gesetzliche Regelungen und Dokumentationspflichten erschwert. In seinem Forderungskatalog macht sich der Abbruchverband daher für einen generellen Bürokratieabbau stark. Vorhandene Verordnungen und Gesetze sollten harmonisiert und zusammengeführt werden sowie alte und nicht mehr zeitgemäße Verordnungen und Gesetze gestrichen werden. Zudem sollte mehr wirtschaftlicher Sachverstand in die Gesetzgebung eingebunden und Genehmigungsprozesse digitalisiert werden.
Sämtliche Forderungen des Abbruchverbands an die neue Bundesregierung sind hier abrufbar.



