58 Ermittlungsverfahren nach Abfalltransportkontrollen in Niedersachsen

Nach Abfalltransportkontrollen auf den Autobahnen A2 und A7 sind insgesamt 58 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, so das niedersächsische Umweltministerium.

Bei 20 Transporteinheiten wurden abfallrechtliche Verstöße festgestellt, es wurden zwei abfallrechtliche Strafverfahren eingeleitet, ergänzte das Ministerium.

Des Weiteren dokumentierten die Kontrolleure Überladungen, Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, Vergehen gegen die Unfallverhütungsvorschriften sowie sonstige Verstöße. In mehreren Fällen wies die Ladungssicherung Mängel auf. Ein Fahrer war sogar ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Insgesamt acht Fahrzeuge durften letztendlich ihre Fahrt nicht weiter fortsetzen.

Die Aktion wurde im Rahmen einer behördenübergreifenden Fortbildungsveranstaltung durchgeführt. Hauptverantwortlich waren dafür das Niedersächsische Umweltministerium sowie die Zentrale Unterstützungsstelle Abfall und das Innenministerium Niedersachsen.

Auch künftig soll durch gemeinsame Kontrollen und Fortbildungen sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden gestärkt und in Niedersachsen weiter etabliert werden, kündigte das Umweltministerium an.

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