Die staatlichen Umlagen für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Richter bestätigten am Donnerstag vergangener Woche in Luxemburg ein entsprechendes Urteil des vorinstanzlichen EU-Gerichts (C-446/14 P ...
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung hat zu Unrecht staatliche Umlagen erhalten
EuGH wertet Finanzierungsmodell in Rheinland-Pfalz als Beihilfe
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