Die Abschöpfung von Zufallsgewinnen könnte auch Müllverbrennungsanlagen und Altholzkraftwerke betreffen. Das geht aus einer Präsentation des Bundeswirtschaftsministeriums zur Ausgestaltung der geplanten Strompreisbremse hervor. Bei den dort aufgeführten abzuschöpfenden Technologien werden neben der Kernenergie, der Braunkohle und Mineralölprodukten auch „Abfall-Kraftwerke“ und erneuerbare Energien aufgeführt. Ob bei Speichern, Steinkohle, Erdgas und Biomethan die Gewinne ebenfalls abgeschöpft werden, soll offenbar noch diskutiert werden.
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