Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vorgelegt und die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Mit der TEHG-Novelle soll die Reform des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) in Deutschland umgesetzt werden. Auch der Umgang mit Müllverbrennungsanlagen im Emissionshandel wird in dem Entwurf thematisiert. Der Entwurf des sogenannten TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes sei jedoch noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, teilte das BMWK mit. Es könnten sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.
Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU-Emissionshandelsrichtlinie im Wesentlichen 1:1 um, so das Ministerium. Im Übrigen werde eine Kontinuität der CO₂-Bepreisung für sämtliche Brennstoffe gewährleistet, die aktuell vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind. Hierzu werden die bislang nach dem BEHG bepreisten Brennstoffe, die nicht den Sektoren nach Anhang 3 der EU-Emissionshandelsrichtlinie zuzurechnen sind, durch das nach der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgesehene Instrument der unilateralen Einbeziehung (sog. „Opt-in“) in das EU-System überführt.
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