
Angesichts der überlasteten Sammelsysteme für Alttextilien will sich Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann für einen nachhaltigeren Umgang mit Textilien einsetzen. Einerseits müssen seit Jahresbeginn Alttextilien getrennt gesammelt werden, andererseits verschwinden Altkleidercontainer jedoch zusehends aus dem Straßenbild, und gemeinnützige Organisationen nehmen häufig nur noch einwandfreie Gebrauchtkleidung an. Der SPD-Minister warnt deshalb vor einer Altkleiderkrise und will Textilhersteller stärker in die Pflicht nehmen.
„Auf Dauer kann es mit der massenhaften Produktion minderwertiger Textilien, die zudem nur schwer wiederzuverwerten sind, nicht weitergehen“, betonte Willingmann. „Die Folgen der Altkleiderkrise bekommen wir zunehmend auch in Sachsen-Anhalt zu spüren. Mancherorts sucht man inzwischen vergebens den Altkleidercontainer oder findet ihn überfüllt vor. Kurzfristig können alte Textilien verstärkt in Wertstoffhöfen abgegeben werden. Langfristig müssen Textilien aber wiederverwertbar und damit nachhaltiger produziert werden. Ich halte es hier für geboten, die Textilhersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen.“
Bereits bei der Umweltministerkonferenz Mitte Mai hatte Willingmann gemeinsam mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen die Bundesregierung aufgefordert, die neue Abfallrahmenrichtlinie der EU schnell in Deutschland umzusetzen. Die Richtlinie, die allerdings noch nicht endgültig verabschiedet ist, sieht eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien, textilverwandte Erzeugnisse und Schuhe vor. Hiernach sollen die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sein – von der Entwicklung und Produktion bis hin zur Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung. Die Hersteller sollen sich zudem finanziell an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und stoffliche Verwertung sowie Entsorgung beteiligen. Der Minister will sich deshalb zur Altkleiderproblematik mit dem neuen Bundesumweltminister Carsten Schneider eng austauschen.
Bis die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie greift, sind Willingmann zufolge vor allem Kommunen gefordert; sie müssten die Sammlung in ihrem Gebiet organisieren. Einige regelten die Annahme insbesondere über ihre kommunalen Wertstoffhöfe. Zudem stellte er klar, dass zerschlissene Kleidung in die Restmülltonne geworfen werden kann, wenn es hierfür vor Ort noch keine getrennte Sammlung gibt. Stark verschmutzte Textilien könnten in der Regel ebenfalls weiterhin in die Restmülltonne geworfen werden – es sei denn, in der Kommune gibt es auch hierfür bereits eine gesonderte Sammlung.



