Wertstofftonnen-Vollservice: Stadt Karlsruhe verliert vor Vergabekammer

Die Stadt Karlsruhe muss ein neues Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservices bei der Leerung der Wertstofftonnen durchführen. Damit reagiert die Stadt auf eine Niederlage vor der Vergabekammer des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Kammer hatte in einem vom Entsorger Kühl angestrengten Nachprüfungsverfahren den bisherigen Vergabeprozess für ungültig erklärt. Die nach der Nachverhandlung dem Gemeinderat im März vorgelegten Angebote können daher nicht mehr angenommen werden.

Laut Regierungspräsidium Karlsruhe ist bereits am 8. Mai eine Entscheidung seitens der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag gefallen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht werden. Zum Ausgang des Nachprüfungsverfahrens wollte sich die Behörde auch auf Nachfrage nicht äußern.

Die Stadt bestätigte auf Anfrage die Niederlage. Hauptziel bleibe, den Vollservice bei der Wertstoffsammlung für möglichst viele Haushalte in Karlsruhe zu gewährleisten, teilte die Stadt mit. Vollservice bedeutet, dass die Abfallbehälter von den Mitarbeitenden der Müllabfuhr vom Standplatz geholt, geleert und wieder zurückgestellt werden. Hierbei sollen Regelungen für Tonnen gefunden werden, deren Standplatz bis zu 27 Meter von der Straße entfernt ist und über maximal eine Stufe erreichbar ist.

Der bisherige, für ungültig erklärte Vergabeprozess zielte darauf ab, klarzustellen, wie der Vollservice durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen Knettenbrech + Gurdulic erfolgen sollte. Der Entsorger ist seit Januar 2024 im Auftrag der dualen Systeme für die Leerung der Wertstofftonnen in Karlsruhe tätig.

Die Stadt Karlsruhe strebte mit dem nun kassierten Vergabeverfahren an, eine Erweiterung des Vollservice für Haushalte zu erreichen, die keinen standortkonformen Platz gemäß der Abfallentsorgungssatzung der Stadt haben. Nach dieser Satzung darf die Tonne maximal 15 Meter von der Straße entfernt stehen und muss über einen stufenlosen Weg mit maximal fünf Prozent Steigung erreichbar sein. Das kommunale Entsorgungsunternehmen Team Sauberes Karlsruhe (TSK) hatte diesen Service jahrelang großzügig auch für die Wertstofftonne ausgelegt.

K + G hatte sich streng an der Definition der Behälterstandplätze in der Karlsruher Abfallentsorgungssatzung gehalten. Daher wurde eine Präzisierung notwendig, um unterschiedliche Vorstellungen zu klären. Der Gemeinderat entschied, dass die Stadt den Vollservice für Standplätze zwischen 15 und 27 Meter Entfernung beauftragt und dafür rund 1,035 Mio € im Jahr an K + G bezahlt. Dieser Beschluss wurde jedoch von der Vergabekammer gekippt.

Die Vergabekammer forderte die Stadt Karlsruhe auf, das bisherige Vergabeverfahren aufzuheben. Denn die Kammer konnte nicht feststellen, dass die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der EU gerechtfertigt war. Die alleinige Dokumentation des ersten Vergabeverfahrens reicht laut Kammerentscheid für die Beauftragung nicht aus. Die Stadt muss nun begründen und dokumentieren, warum und mit welchem Vergabeverfahren die benötigten Beschaffungen durchgeführt werden. Dieser Aufforderung komme die Stadt mit dem neuen Vergabeverfahren nach, erklärte die Stadtverwaltung.

Bis zum Abschluss des neuen Vergabeverfahrens gilt: Wo der Standplatz des Wertstoffbehälters höchstens 15 Meter von der Straße entfernt und stufenfrei erreichbar ist, müssen die Bürger am Abholtag nichts veranlassen. In allen anderen Fällen werden die Bürger gebeten, ihre Wertstofftonnen am Leerungstag möglichst auf dem Gehweg bereitzustellen.

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