Wertstoffgesetz: Länderinitiative in den Ausschüssen

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Die Bundesratsausschüsse werden sich im kommenden Jahr mit dem Antrag von fünf Bundesländern zum Wertstoffgesetz auseinandersetzen. Das hat die Länderkammer heute beschlossen. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen hatten eine Entschließung beantragt, um die festgefahrene Diskussion anzukurbeln.

Dem Antrag sind inzwischen auch Niedersachsen und Bremen beigetreten. Die Länder fordern die kommunale Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen. Sortierung und Verwertung der Wertstoffe sollen dann in bundesweit rund 500 definierten Gebieten über eine neue Zentrale Stelle ausgeschrieben und vergeben werden. Die Ausschreibungen haben nach den klaren Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu erfolgen. Die Lizenzierung von stoffgleichen Nichtverpackungen und Verpackungen soll ebenfalls über die Zentrale Stelle erfolgen „Mit der damit möglichen Abschaffung der dualen Systeme wäre ein gewichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung bis in die Vollzugsaufgaben hinein und eine Kostenentlastung der Unternehmen erreichbar. Hierzu besteht Prüfungsbedarf im Rahmen der Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes", heißt es im Entschließungsantrag.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) warb heute im Bundesrat für die Initiative und hofft auf breite Unterstützung. Den Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums lehne man entschieden ab. Der Bund gehe keinen Schritt auf Länder, Kommunen und Privatwirtschaft zu. Die gravierenden Schwächen des Dualen Systems ließen sich nicht mit kleinen Korrekturen beheben, kritisierte Untersteller.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, verteidigte den Entwurf, an dem es nach seinen Worten noch Anpassungen geben soll – insbesondere was die Frage der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten angeht. Adler warnte vor einem Ausstieg aus der Produktverantwortung. Ein vollständiger Systemwechsel würde in dieser Legislaturperiode kaum zu realisieren sein. Der Antrag laufe auf ein kommunales Sammelmonopol hinaus. Gut funktionierende privatwirtschaftliche Strukturen sollen zugunsten einer vermeintlich besseren kommunalen Aufgabenerfüllung kaputt gemacht werden, so Adler.

Er wandte sich zudem gegen eine „Lizenzentgeltverteilungsbehörde“. Wenn eine solche Behörde dann auch noch Sortierung und Verwertung ausschreiben soll, wäre eine „Mammutbehörde“ mit mehreren Hundert Mitarbeitern nötig, meinte Adler. „Soll ein solches Bürokratiemonster tatsächlich geschaffen werden?“, fragte der Staatssekretär, der im Übrigen auch die Herausnahme von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, und Karton aus der Produktverantwortung ablehnte. „Wenn wir noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam ein Wertstoffgesetz verabschieden wollen, dann müssen wir auf Grundlage des bisher erreichten zügig eine Lösung finden.“ Das Ministerium sei hier für konstruktive Verbesserungsvorschläge jederzeit offen und gesprächsbereit.

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