Sekundär- und Ersatzbrennstoffe (SBS und EBS) bis zu einem Heizwert von 18 Megajoule (MJ) pro Kilogramm (kg) sind nun dauerhaft von der Energiesteuer befreit. Darauf weist der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hin. Die entsprechende Befreiung ergebe sich aus Paragraf 1b ...
Weiterhin keine Energiesteuer für SBS und EBS bis 18 MJ/kg
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -