Weiterhin keine Energiesteuer für SBS und EBS bis 18 MJ/kg

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Sekundär- und Ersatzbrennstoffe (SBS und EBS) bis zu einem Heizwert von 18 Megajoule (MJ) pro Kilogramm (kg) sind nun dauerhaft von der Energiesteuer befreit. Darauf weist der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hin. Die entsprechende Befreiung ergebe sich aus Paragraf 1b ...

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