Vertragsstaaten des Basler Übereinkommens vereinbaren Notifizierungspflicht für E-Schrott

Alle Arten von Elektro- und Elektronikaltgeräten werden bei der grenzüberschreitenden Verbringung künftig der Pflicht zur Vorab-Notifizierung und -Genehmigung unterliegen, unabhängig davon, ob sie als gefährlicher oder ungefährlicher Abfall einzustufen sind. Darauf einigten sich die Teilnehmer der 15. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) des Basler Übereinkommens, die vergangene Woche in Genf stattfand.

„Diese kühne Entscheidung schützt nicht nur gefährdete Länder vor unerwünschten Einfuhren, sondern fördert auch die umweltgerechte Bewirtschaftung von Elektroschrott mit modernster Technologie und trägt so zu einer Kreislaufwirtschaft bei“, so das Sekretariat der Konvention in einer Pressemitteilung. Die Neuregelung, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, war von Ghana und der Schweiz vorgeschlagen worden. Ähnlich wie die 2019 verabschiedeten Änderungen für Kunststoffabfälle basiert sie auf neuen Einträgen in den Anhängen des Basler Übereinkommens.

Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) hatten im Vorfeld der Entscheidung vor höherem Verwaltungsaufwand, Handelshindernissen und Einschränkungen bei der Rohstoffversorgung für die Metallindustrie in der EU gewarnt....

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