Verpackungsgesetz: Bislang rund 70.000 Registrierungen

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Aktuell haben sich erst rund 70.000 Unternehmen in das Herstellerregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister eingetragen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass das neue Verpackungsgesetz ab 1. Januar gilt. Alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, sowie Onlinehändler und Importeure müssten zum Starttermin im Register angemeldet sein. Nach Angaben der Zentralen Stelle laufen derzeit täglich rund 4.000 Registrierungen ein.

„Wichtig ist, dass sich die betroffenen Hersteller schnell registrieren. Sonst dürfen sie ihre Verpackungen nicht mehr vertreiben“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Nach Untersuchungen der Stiftung Zentrale Stelle, die ab Januar als Behörde fungiert, sollten bis zu 720.000 Unternehmen ihre Verpackungen beim Verpackungsregister Lucid melden. Neben der neuen Registrierungspflicht sind die Unternehmen verpflichtet ihre Verpackungen an einem dualen System zu beteiligen.

Ziel des Gesetzes ist neben höheren Recyclingquoten mehr Fairness und Transparenz auf dem Markt der Verpackungsentsorgung. So soll die Zentrale Stelle für einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den aktuell noch neun dualen Systemen sorgen. Mit dem Gesetz werden nicht nur die dualen Systeme, sondern auch die Inverkehrbringer angesprochen, um dafür zu sorgen, dass alle zu lizenzierenden Mengen tatsächlich an einem dualen System beteiligt werden.

UBA-Präsidentin Krautzberger sieht auch die Bürger gefordert: „Abfalltrennung betrifft uns alle“, sagt Krautzberger „indem wir Abfälle richtig sortieren und trennen, tragen wir zum Umweltschutz und der Ressourcenschonung bei.“ Rest- oder Bioabfälle gehörten nicht in den gelben Sack oder die gelbe Tonne, genauso wie Elektrogeräte oder Batterien. Denn diese Abfälle erschwerten Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien und sollten jeweils richtig entsorgt werden.

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