VerpackDG im Bundestag verabschiedet – Ökomodulierung ab 2027 angestrebt

Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen eine gegenüber dem vorherigen Entwurf in verschiedenen Punkten geänderte Fassung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Das Plenum folgte damit der Empfehlung des Umweltausschusses. Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umgesetzt, und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt.

Die umfangreichste Änderung betrifft die in § 26a festgehaltene Möglichkeit zur ökologischen Staffelung der Beteiligungsentgelte, die Hersteller für Verpackungen bezahlen. In diesem Zusammenhang wurde auch eine mögliche Anpassung der Aufgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in den Gesetzestext aufgenommen. § 26a ermächtigt das Bundesumweltministerium, im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium und mit Zustimmung des Bundesrates, Rechtsverordnungen zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte zu erlassen. Ziel sei es, Verpackungen mit guter Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten stärker finanziell zu fördern.

Aus der Begründung zu den Änderungen geht hervor, dass die Bundesregierung die entsprechenden Rechtsverordnungen möglichst kurzfristig vorlegen soll. ...

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