VerpackDG: Bundesrat dringt auf bürokratiearme PPWR-Umsetzung

Mehrweg-Anreize weitgehend gestrichen, Ökomodulation nachschärfen

Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts (VerpackDG) an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) eine differenzierte Stellungnahme beschlossen. Die Länderkammer unterstützt das Ziel, das nationale Recht möglichst bürokratiearm an die europäischen Vorgaben anzupassen, hat aber zahlreiche weitergehende Ausschussvorschläge nicht übernommen. Das gilt vor allem für neue ordnungsrechtliche Mehrweg-Anreize im To-go-Bereich sowie für zusätzliche Berichtspflichten. Zugleich verlangt der Bundesrat in einzelnen Punkten eine weitergehende nationale Ausgestaltung, insbesondere bei der ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte.

Fokus auf 1:1-Umsetzung und weniger Bürokratie

Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat den Gesetzentwurf und die Beibehaltung etablierter Strukturen, soweit die PPWR dies zulässt. Zugleich betont er, dass die nationale Ausgestaltung nicht über die europarechtlichen Anforderungen hinausgehen und keine unnötige Bürokratie schaffen dürfe. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten nicht überfordert werden. Die Bundesregierung soll daher unter anderem prüfen, ob die neuen Regelungen zur Zulassungspflicht für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sowie zur Finanzierung der Zentralen Stelle Verpackungsregister europarechtlich erforderlich sind oder bürokratieärmer ausgestaltet werden können.

 

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