Das geplante Kreislaufwirtschaftsgesetz wird wahrscheinlich im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag landen. Nach Informationen von EUWID hat heute der federführende Umweltausschuss der Länderkammer in drei Punkten für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Die wesentliche Änderung, die der Umweltausschuss empfiehlt, ist die Stärkung der Kommunen bei der Entsorgung von Abfällen aus Haushalten. Der Umweltausschuss strich die vom Bundestag vorgesehene Gleichwertigkeitsprüfung zwischen kommunalen und gewerblichen Entsorgern. Private Sammler hätten sonst mit einer „höherwertigen“ gewerblichen Sammlung zum Zuge kommen können. Damit hätte es negative Auswirkungen auf die Stabilität der kommunalen Gebühren und ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren und somit auf die Planungssicherheit und die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gegeben, befand der Ausschuss. Damit folgte der Ausschuss mit 9:7 Stimmen einem Antrag der Länder, in denen SPD und Grüne mitregieren, gegen den "vermeintlichen" Kompromiss der schwarz-gelben Regierungskoalition. Bis Ende des Monats muss der Bundesrat über die Empfehlungen entscheiden.
Vermittlung für Kreislaufwirtschaftsgesetz wahrscheinlich Länder mehrheitlich gegen "Kompromiss"
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