
Der Bundestag hat letzten Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – das sogenannte Vergabebeschleunigungsgesetz – mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen. Alle Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Mit dem Gesetz sollen öffentliche Vergabeverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 €, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.
Die Entsorgungswirtschaft hatte sich im Laufe des langwierigen Verordnungsprozesses mehrfach für eine verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgesprochen. Die geforderte Aufnahme spezifisch umweltbezogener Aspekte in den Gesetzestext, wie die Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Rezyklaten, hatte jedoch bereits bei der Bundesratsabstimmung im Herbst keine Mehrheit gefunden. Über eine Verordnungsermächtigung schafft das nun beschlossene Gesetz allerdings die Voraussetzung, Regelungen zu verpflichtenden Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen zu treffen.
In einem Entschließungsantrag hatten sich die Grünen nochmals vergeblich bemüht, verbindliche Regelungen für Klimaschutz, Ressourcenschonung und soziale Beschaffung in den Gesetzestext aufzunehmen. Unter anderem forderte die Partei, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, vor Einleitung eines Vergabeverfahrens eine Markterkundung durchzuführen, die umweltbezogene Aspekte, wie beispielsweise die Kreislaufwirtschaft, umfassen sollte. Das von der Regierungskoalition beschlossene Gesetz sieht hierfür aber nur eine „Kann“- und keine „Soll“-Regelung vor.
Zudem hatten sich die Grünen im Entschließungsantrag dafür ausgesprochen, „die effektive Wirksamkeit von § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Pflichten der öffentlichen Hand) zu stärken“ sowie die in der geplanten Ermächtigungsgrundlage nach § 113 GWB vorgesehenen verpflichtenden Anforderungen hinsichtlich Klimafreundlichkeit um Ressourcenschonung zu ergänzen.
Gesetz für Grüne ein „fauler Kompromiss“
Der Entschließungsantrag wurde im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Linksfraktion enthielt sich. Entsprechend enttäuscht zeigten sich die Grünen nach der Abstimmung. Fraktionsmitglied Julian Joswig bezeichnete das Vergabebeschleunigungsgesetz als „faulen Kompromiss mit wenig Ambitionen“. Es sorge nicht dafür, das Geld klüger und nachhaltiger ausgegeben werde, zum Beispiel für die Verwendung von grünem Stahl. Stattdessen betreibe die Koalition schuldenfinanzierte Gießkannenpolitik.
WV Stahl fordert Planungssicherheit für grünen Stahl / VKU gegen buy-green-Vorgaben
Auch die Wirtschaftsvereinigung Stahl hatte sich mehr unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit hinsichtlich der Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von emissionsarmem Stahl gewünscht. „Die Stahlunternehmen investieren schon heute Milliarden in klimaneutrale Produktionsverfahren. Dafür brauchen sie Planungssicherheit und verlässliche Absatzperspektiven – und zwar jetzt und nicht erst im nächsten Jahr. Deshalb muss die Rechtsverordnung jetzt so schnell wie möglich Klarheit schaffen“, erklärte WV-Stahl-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Rippel gestern in einer Pressemitteilung. Die Bundesregierung sei jetzt gefordert, die bislang bis Mitte 2027 angekündigte Rechtsverordnung deutlich vorzuziehen und verbindliche Kriterien schnell auf den Weg zu bringen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt zusätzliche, verpflichtende Klimaanforderungen für die öffentliche Beschaffung für Stahl und Zement ab. „Dass die Mittel aus dem Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur schneller fließen sollen, ist absolut richtig. Die neuen buy-green-Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen konterkarieren das aber. Das wiederum dürfte vor allem der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft schaden, insbesondere dem Mittelstand“, warnt VKU-Chef Ingbert Liebing. Dass der Bundestag bereits vor Einigung auf europäischer Ebene verbindliche Klima-Vorgaben der öffentlichen Beschaffung festlegen möchte, sei für ihn absolut unverständlich. Kommunalen Unternehmen drohten Wettbewerbsnachteile gegenüber privaten Konzernen.



