Verfahren gegen Deutschland wegen Umsetzungsmängeln bei Abfallrahmenrichtlinie und Vergaberecht

Die EU-Kommission betreibt zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, die zum einen die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie und zum anderen das öffentliche Auftragswesen betreffen. In beiden Fällen wirft Brüssel der Bundesregierung Mängel bei der korrekten Überführung von EU-Vorgaben in nationales Recht vor.

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens hat die EU-Kommission beschlossen, Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Hintergrund ist eine unzureichende gesetzliche Regelung in Bezug auf die Nachprüfbarkeit öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Nach Auffassung der Kommission fehlt in Deutschland eine klare, unionsrechtskonforme Regelung, die auch für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte effektive Rechtsschutzmöglichkeiten vorsieht. Zwar ermöglicht das deutsche Recht unter bestimmten Voraussetzungen die Überprüfung solcher Verfahren, doch aus Sicht der Kommission bleibt dies unzureichend, um die Ziele der Richtlinie vollständig zu gewährleisten.

Brüssel fordert insbesondere eine rechtlich verbindliche Regelung, die Rechtsschutz für alle öffentlichen Aufträge über dem sogenannten Bagatellbereich sicherstellt, also nicht nur bei klassischen Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte....

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