"Verbrennen von Gartenabfällen ist bundesrechtlich grundsätzlich verboten"

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist bundesrechtlich grundsätzlich verboten. Darauf hat am letzten Mittwoch der Landkreis Vorpommern-Greifswald hingewiesen. Dies gelte auch für das Verbrennen von Brettern, Bohlen, Balken und sonstigen Holzprodukten – unabhängig vom Anstrich oder Schadstoffgehalt.

Zwar gebe es sehr eng gefasste Ausnahmen, in denen die Pflanzenabfall-Landesverordnung im März und Oktober das Verbrennen von Pflanzenabfällen erlaube. Dies gelte allerdings nur, wenn etwa Kompostieren oder die Entsorgung zum Beispiel auf Wertstoffhöfen nicht möglich oder nicht zumutbar seien. Der Landkreis verwies auf sein Netz aus Wertstoffhöfen und teilte mit, dass in der Regel eine der Voraussetzungen für das Verbrennen somit nicht erfüllt sei. Man unterstütze ausdrücklich das Kompostieren als „ökologisch sinnvolle Form der Verwertung“. (dpa)

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