Verbote für Einwegkunststoffe: Einigung auf EU-Ebene erzielt

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Eine Verhandlungsgruppe der EU hat sich auf Verbote und Verbrauchsminderungen für eine Reihe von Einwegprodukten aus Plastik geeinigt. Das EU-Parlament konnte seine Forderung nach einem Mindestanteil für Recyclingmaterial in Getränkeflaschen im Rahmen der Trilog-Verhandlungen durchsetzen, wenn auch nicht im ursprünglichen Umfang. Die Verhandlungsgruppe einigte sich darauf, ab 2025 einen Mindestrezyklatgehalt von 25 Prozent in PET-Flaschen zu fordern, der 2030 auf 30 Prozent angehoben wird.

Verbote sieht die geplante EU-Richtlinie für Einweg-Trinkhalme, -besteck und -teller aus Plastik vor sowie für Wattestäbchen mit Kunststoffschaft, für sämtliche Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen und für mehrere Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS). Das Verbot betrifft Becher, andere Getränkebehälter und Verpackungen für Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, also zum Beispiel Hamburger-Boxen und andere Take-Away-Behälter aus EPS.

Den Verbrauch anderer Einweg-Kunststoffverpackungen für zum unmittelbaren Verzehr bestimmte Lebensmittel und von Getränkebechern sollen die Mitgliedstaaten „messbar“ vermindern. Vereinbart wurde auch die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Zigarettenfilter, die Kunststoff enthalten. Die Hersteller werden damit nach Angaben des österreichischen EU-Vorsitzes verpflichtet, die Kosten für öffentliche Sammelsysteme für Zigarettenkippen zu übernehmen.

Die Berichte zur Einigung auf ein Einwegkunststoffverbot sowie zu den umfangreichen Reaktionen lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 1+2/2019. Die Ausgabe steht zudem bereits als E-Paper zur Verfügung:

E-Paper - EUWID Recycling und Entsorgung

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