Das Plenum des Bundesrates ist am Freitag der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses nicht gefolgt, die so genannte "Entlastungsregelung" bei festen Gemischen aus der AwSV zu streichen. Die Verbände BAV, BDE, BDSV, Baustoff Recycling Bayern, BRB, bvse, Deutscher Abbruchverband und VDM haben diese Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen.
In der zukünftigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird es deshalb dabei verbleiben, dass feste Gemische dann nicht als „allgemein wassergefährdend“ einzustufen sind, wenn aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Zusammensetzung Befürchtungen wegen nachteiliger Veränderung der Gewässereigenschaft nicht begründet sind. Die meisten Sekundärrohstoffe gelten rechtlich als feste Gemische.
Wäre der Bundesratsbeschluss ohne die „Entlastungsregelung“ bei den festen Gemischen gefasst worden, hätten nach Darstellung der acht Verbände Kosten für bauliche Nachrüstungen an den Recyclinganlagen in Millionenhöhe gedroht. Der Umweltnutzen wäre indessen absolut fraglich geblieben, so die Verbände in ihrer Erklärung.
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