Untersteller: Stringenter Vollzug und freiwillige Maßnahmen

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Wegen des europa- und bundesrechtlichen Vorrangs sind abfallrechtliche Fragen im Landesrecht substanziell kaum noch regelfähig. Deshalb setzt die baden-württembergische Landesregierung vorrangig auf einen stringenten Vollzug der bestehenden Regelungen, Überzeugungsarbeit zu freiwilligen Maßnahmen und Anreizsysteme ...

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