Nach umfangreichen Diskussionen ist es den EU-Umweltministern gestern Abend doch noch gelungen, eine Einigung zur Novelle der europäischen Altgeräterichtlinie zu erreichen. Der Kompromissvorschlag der ungarischen Ratspräsidentschaft, den die Minister im Rahmen des gestrigen Ratstreffens verabschiedeten, sieht unter anderem eine schrittweise Anpassung des Sammelziels vor.
So soll ab 2016 eine Quote von 45 Prozent der durchschnittlich in den Vorjahren auf den Markt gebrachten Menge an Neugeräte gesammelt werden. Die ursprünglich vorgesehene Quote von 65 Prozent soll hingegen erst 2020 gelten. Für einige osteuropäische Mitgliedstaaten sind sogar noch längere Übergangsfristen vorgesehen.
Zudem stimmte der Rat für eine generelle Öffnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie. Allerdings ist auch hier eine Übergangsfrist von sechs Jahren geplant. In diesem Zeitraum soll die EU-Kommission eine Folgenabschätzung durchführen, auf Basis derer Änderungen am Anwendungsbereich bzw. zu möglichen Ausnahmeregelungen vorgesehen sind. Unter die Regelungen der WEEE-Richtlinie sollen nach Vorstellung der EU-Mitgliedstaaten künftig auch Photovoltaikmodule fallen.
Verhandlungen mit dem EU-Parlament über eine Einigung zur WEEE-Novelle sollen in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Differenzen zwischen den beiden EU-Institutionen gibt es vor allem noch bei der Definition des Sammelziels sowie der Festlegung des Anwendungsbereichs.