Umweltministerium legt umfangreiches Modernisierungspaket für Umweltrecht vor

Kabinettsbeschluss Mitte Juli / Änderungen auch für Recyclingwirtschaft

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat ein umfassendes Paket zur Modernisierung des Umweltrechts vorgestellt. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Verwaltungsabläufe stärker zu digitalisieren. Das Paket umfasst insgesamt 25 neue Maßnahmen, die über ein Umweltschutz-Modernisierungsgesetz (UmoG), eine Umweltschutz-Modernisierungsverordnung (UmoV) sowie weitere Gesetzes- und Verordnungsvorhaben umgesetzt werden sollen.

Für die Recycling- und Entsorgungswirtschaft enthält das Maßnahmenpaket mehrere Vorhaben mit unmittelbarer Bedeutung. Dazu gehören Änderungen beim Einwegkunststofffonds, Erleichterungen bei der Ersatzbaustoffverordnung, Anpassungen im Deponierecht sowie der Abbau verschiedener Berichtspflichten.

Länder und Verbänden wurde für das UmoG und die UmoV nur eine sehr knappe Frist zur Stellungnahme eingeräumt: Stellungnahmen konnten nach der Zustellung der Entwürfe am Freitag nur bis Montag 13 Uhr abgegeben werden. Damit blieb den betroffenen Kreisen für die Prüfung der Entwürfe faktisch nur das Wochenende und der Montagvormittag. Das Ministerium begründet das Vorgehen mit Eilbedürftigkeit. Mitte Juli soll das Kabinett die Entwürfe verabschieden. Die Länder- und Verbändeanhörung läuft parallel zur Ressortabstimmung; zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass beide Entwürfe innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt sind.

Mit dem Paket sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Umweltrecht beschleunigt und vereinfacht werden. Nach Darstellung des Ministeriums soll dies ohne Absenkung von Umweltstandards erfolgen. Nicht Teil des Entwurfs ist eine zuvor im Ressortkreis diskutierte Ausweitung der erst- und letztinstanzlichen Zu-ständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Geprüft worden war eine solche Regelung für Verfahren zu Anlagen zur Energiegewinnung einschließlich ihrer Nebeneinrichtungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, soweit diese gesetzlich im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Davon habe die Bundesregierung mit Blick auf die sehr große Zahl der zu erwartenden Fälle Abstand genommen, heißt es.

Höhere Prüfeschwelle beim Einwegkunststofffonds

Eine der für Hersteller unmittelbar relevanten Maßnahmen betrifft das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Das BMUKN schlägt vor, die Schwelle für die verpflichtende Sachverständigenprüfung der jährlichen Mengenmeldungen deutlich anzuheben. Bislang sind Hersteller nur dann von der Prüfpflicht befreit, wenn sie weniger als 100 Kilogramm Einwegkunststoffprodukte pro Jahr in Verkehr bringen. Künftig soll diese Grenze auf 10.000 Kilogramm angehoben werden....

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