Umweltministerium Bayern: Keine Daten zum Vollzug der Mehrwegangebotspflicht

Dem Umweltministerium Bayern liegen hinsichtlich Überwachung und Vollzug der seit Jahresanfang geltenden Mehrwegangebotspflicht nach dem Verpackungsgesetz keine konkreten Daten vor. Das Ministerium verweist auf eine Anfrage der Landtags-Grünen auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden. Dies habe das Ministerium den nachgeordneten Behörden gegenüber bereits in einem Schreiben von Ende Januar klargestellt.

In einem weiteren Schreiben von Ende April seien nochmals auf die geltende Kontrollpflicht hingewiesen und Möglichkeiten der Überwachung aufgezeigt worden. Da es sich bei den Bestimmungen zur Mehrwegangebotspflicht nach den Paragrafen 33, 34 VerpackG um abfallrechtliche Marktüberwachungsvorschriften handele, falle deren Überwachung und Vollzug nach der Abfallzuständigkeitsverordnung in die Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden, heißt es in dem Schreiben von Ende Januar.

Die Grünen-Abgeordnete Stephanie Schuhknecht wollte etwa erfahren, wie viele Filialen seit Anfang des Jahres von den unteren Abfallrechtsbehörden in Bayern überprüft, wie viele Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt und welche Bußgelder verhängt wurden.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -