Umweltbundesamt sieht Reformbedarf beim vorsorgenden Bodenschutz

Refoplan-Vorhaben diskutiert Novelle des Bundes-Bodenschutzgesetzes

Das Bodenschutzrecht sollte stärker auf Vorsorge, nachhaltige Bodenbewirtschaftung und stoffliche Einträge in Böden ausgerichtet werden. Zu dieser Einschätzung kommt der Bericht „Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung des Bodenschutzrechts“, den das Umweltbundesamt (UBA) nach Abschluss eines gleichlautenden Refoplan-Vorhabens aktuell veröffentlicht hat. Die Anforderungen an den stofflichen Bodenschutz seien bislang über verschiedene Rechtsbereiche verteilt, stellt der Bericht fest. Dadurch gebe es kein einheitliches Schutzsystem für den Boden.

Den Bericht erstellt haben das Ecologic Institut, Berlin, das Öko-Institut, Freiburg, und das Ingenieurbüro Schnittstelle Boden, Ober-Mörlen. Er enthält Diskussionspapiere für eine Novelle des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie einen ausformulierten Regelungsvorschlag mit Erläuterungen. Letzterer zielt darauf ab, das bestehende Bundes-Bodenschutzgesetz mit seinem Schwerpunkt auf der Altlastenbearbeitung zu einem Regelwerk für eine nachhaltige Bewirtschaftung von Böden weiterzuentwickeln. Dafür soll der Boden als Schutzgut stärker in den Mittelpunkt gestellt werden. Ergänzt werden sollen unter anderem die natürlichen Bodenfunktionen für Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung.

Für die Abfallwirtschaft ist der Bericht vor allem dort relevant, wo Abfälle oder aus Abfällen hergestellte Materialien auf oder in Böden gelangen. Der Bericht behandelt unter anderem das Aufbringen von Abfällen auf Böden, die Klärschlammverordnung, die Bioabfallverordnung, das Düngemittelrecht und die Ersatzbaustoffverordnung. Bei mineralischen Ersatzbaustoffen geht es unter anderem um Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen sowie Schlacken aus der Metallerzeugung.

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