Die Bundesregierung will die Übergangsfrist des § 2b des Umsatzsteuergesetzes erst nach 2026 beenden. Das erklärt das Bundesfinanzministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Damit verzögert sich die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand weiter.
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