Übergangsfrist für Anrechnung von Recycling-PET-Importen

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Der Vorschlag der EU-Kommission für das Berechnungs- und Verifizierungsverfahren für den Rezyklatgehalt von Einweg-PET-Getränkeflaschen wird eine Übergangsfrist für die Anrechnung von importiertem Recyclingmaterial enthalten. Laut einem Bericht des Informationsdienstes ENDS Europe sieht der öffentlich noch nicht verfügbare Vorschlag vor, dass Recycling-PET, das aus Ländern außerhalb der EU stammt, bis Jahresende 2027 nicht bei der Berechnung des Rezyklatanteils einbezogen werden kann.

Europäische Recyclingverbände sowie mehrere Kunststoff- und Verpackungsunternehmen hatten sich unter anderem im vergangenen November dafür ausgesprochen, dass nur Kunststoffabfälle für die Produktion anrechenbarer Rezyklate genutzt werden dürfen, die aus in der EU in Verkehr gebrachten Produkten stammen. Nur so könnten Investitionen in Recyclingtechnologien in Europa ausgelöst werden.

Die EU-Kommission hatte bei der Veröffentlichung ihres „Winterpakets“ für die Kreislaufwirtschaft kurz vor Weihnachten angekündigt, dass der lang erwartete Vorschlag über die Massenbilanzierung chemisch recycelter Rezyklatanteile den Mitgliedstaaten zur Verabschiedung vorgelegt werde. Der Durchführungsrechtsakt dient zur Konkretisierung der EU-Einwegplastikrichtlinie (SUPD) und ergänzt einen Beschluss von Ende 2023, der nur Material aus dem mechanischen Recycling abdeckt....

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