Die Schadstoffgrenzwerte in Klärschlamm- (AbfKlärV) und Düngemittelverordnung (DüMV) sollten bis zu einem vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung weiterhin fortgeschrieben werden. Diese Empfehlung hat das Umweltbundesamt (UBA) in seiner aktuell veröffentlichten Broschüre ...
UBA vorerst für Fortschreibung der Schadstoffgrenzwerte
Klärschlammverordnung
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -