UBA: Vorbereitungsarbeiten für BVT-Merkblatt Deponien

Es gibt sie schon für Abfallverbrennungsanlagen sowie Abfallbehandlungsanlagen. Und nach dem Willen der EU-Kommission soll es sie künftig auch für Deponien geben. Die Rede ist von Merkblättern zur besten verfügbaren Technik (BVT), die auch unter der englischen Bezeichnung BREF (Best Available Techniques Reference Document) bekannt sind. Das Umweltbundesamt hat nun ein Refoplan-Vorhaben ausgeschrieben, mit dem der Stand der Technik der Abfallablagerung auf Deponien systematisch erfasst und dokumentiert werden soll, um so die Erarbeitung eines BVT-Merkblatts Deponien vorzubereiten.

Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrien. Sie orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Produktion und setzt dabei auf das Konzept der besten verfügbaren Techniken. Auch wenn sie zum Geltungsbereich der IED gehören, gibt es für Deponien bisher kein BVT-Merkblatt. Stattdessen genügte bisher die Einhaltung der technischen Anforderungen der Deponie-Richtlinie der EU.

Im April dieses Jahres hat die EU-Kommission nun aber einen Entwurf zur Änderung der IED und der Deponierichtlinie veröffentlicht. Der dabei gemachte Vorschlag, einen bestimmten Artikel in der Deponierichtlinie (Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 1999/31 EG) zu streichen, impliziert laut UBA, dass die Kommission den Stand der Technik im Bereich der Deponien künftig über ein BVT-Merkblatt regeln will, um so Umweltprobleme im Zusammenhang mit dem Deponiebetrieb wie zum Beispiel die Freisetzung von Methanemissionen zu minimieren.

Die Erarbeitung eines BVT-Merkblattes erfordert die Bereitstellung umfangreicher Daten. Diese lägen derzeit aber weder den Behörden des Bundes noch den Ländern in der erforderlichen Detailtiefe und Qualität vor, begründet das UBA das jetzt ausgeschriebene Forschungsprojekt (FKZ: 3722293011).

Das Vorhaben ist in fünf Arbeitspakete unterteilt. Diese beinhalten unter anderem eine Bestandsaufnahme der Deponien in Deutschland sowie eine systematische Erfassung und Dokumentation des Standes der Deponietechnik. Insbesondere sollen technische und organisatorische Maßnahmen zur Verminderung oder Verhinderung von Emissionen beschrieben werden. Ferner sollen praxisgerechte Faktoren für die Berechnung des Gasbildungspotenzials von Deponien ermittelt werden.

Die Ausschreibungsunterlagen können hier heruntergeladen werden. Frist für die Angebotsabgabe ist der 8. September.

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