UBA: Studie zu Recyclingquoten für Verpackungen ausgeschrieben

Sind die Verwertungs- und Recyclingquoten für Verpackungsabfälle noch richtig gesetzt und wie lässt sich das Recycling fördern. Diesen Fragen geht bald ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) nach. Der Projektauftrag „Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung“ ist bis zum 31. August ausgeschrieben.

Anlass ist, dass das Verpackungsgesetz die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach dem 1. Januar 2022 die Verwertungsergebnisse zu überprüfen. Damit verbunden ist die Frage, ob eine weitere Erhöhung der materialspezifischen Quoten sowie der Gesamt-Recyclingquote für Leichtverpackungen von 50 Prozent angemessen ist. Das Vorhaben soll auch Ansatzpunkte für eine grundsätzliche Weiterentwicklung der Verwertungsquoten untersuchen und mögliche Maßnahmen für eine Novelle des Verpackungsgesetzes vorschlagen.

Neben den Verwertungsquoten systembeteiligungspflichtiger Verpackungen geht es auch um Transportverpackungen sowie Verkaufs- und Umverpackungen. Für jene Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen und nicht bei dualen Systemen zu beteiligen sind, gibt es keine Quotenvorgaben und laut UBA ein deutliches Informationsdefizit bezüglich ihrer Sammlung und Verwertung. Das Forschungsprojekt soll dieses Defizit beheben und zeigen, welche Optimierungspotenziale sowie Hemmnisse bestehen. Erwartet werden auch Vorschläge für Maßnahmen und Instrumente.

Bei diesen nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen aus Kunststoff lag die Recyclingquote im Jahr 2019 bei nur 45 Prozent. Dagegen hätten die dualen Systeme die geforderte Recyclingquote des Verpackungsgesetzes für systembeteiligungspflichtige Kunststoffverpackungen mit 58,5 Prozent erreicht. Verwiesen wird vom UBA auch in diesem Zusammenhang auch auf den Bericht der UMK-Sonderarbeitsgruppe „Rezyklateinsatz stärken“ (RESAG). Dieser weise auf das noch zu hebende Potenzial in dem über private Entsorger erfassten Gewerbeabfall sowie dem Haushalts-/Kleingewerbemüll hin. Zudem habe der RESAG-Bericht einerseits gefordert, die Systembeteiligungspflicht auf gewerbliche Verpackungen auszuweiten sowie andererseits eine Studie zur Untersuchung der tatsächlichen Stoffströme im Bereich der Gewerbeabfallverordnung zur Ermittlung der darin verfügbaren Qualitäten erbeten.

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