Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Folienverpackung eines 750-Gramm-Weihnachtsstollens als Einwegkunststoffprodukt im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) eingestuft. In einem Feststellungsbescheid ordnete die Behörde die aus Polypropylen gefertigte, teilbedruckte und befüllte Verpackung der Produktart Nr. 2 „aus flexiblem Material hergestellte Tüten und Folienverpackungen“ gemäß Anlage 1 EWKFondsG zu.
Der Entscheidung vorausgegangen war ein Antrag des Herstellers, der die Verpackung zum Schutz des Gebäcks vor Verderb und Bruch einsetzt. Die Einwegkunststoffkommission hatte im Juni 2024 noch empfohlen, die Einstufung abzulehnen – mit Verweis auf die große Portionsgröße, die nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet sei....




