UBA richtet Plattform Divid für Einwegkunststofffonds ein

Plastikhersteller müssen künftig für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten in den Einwegkunststofffonds einzahlen. Das Umweltbundesamt richtet dafür eine digitale Plattform namens Divid zum 1. Januar 2024 ein.

Die Abgabe für den Einwegkunststofffonds, der am Umweltbundesamt angesiedelt ist, wird über die digitale Plattform verwaltet. Die Behörde kann darüber alle Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Hersteller abwickeln sowie die Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden ausschütten.

UBA-Präsident Dirk Messner: „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten.“

Spülsaumsammlungen ergaben laut UBA, dass Kunststoffe zwischen 80 bis 85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden ausmachten; 50 Prozent davon seien Einwegkunststoffprodukte. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfiltern und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Sie müssen sich insbesondere an den Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie für die Abfallberatung beteiligen.

In den Einwegkunststofffonds zahlen Hersteller, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähige Leistungen an das ⁠UBA ⁠melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.

Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller und Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststoff-Plattform Divid. Ab 2024 wird sie für Hersteller und Anspruchsberechtigte für Registrierungen und Meldungen bereitstehen. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist.

Bei der Aufgabenwahrnehmung wird das UBA teilweise durch die Einwegkunststoffkommission unterstützt werden. Dieses noch zu errichtende Beratungsgremium wird aus Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände bestehen. Das UBA stellt die Geschäftsstelle der Einwegkunststoffkommission.

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