UBA legt Studie zum Kostenmodell für Littering durch Einwegkunststoffe vor

Kommunen können künftig mit jährlich 431 Mio € aus Sonderabgabe rechnen

Das Umweltbundesamt hat die Studie „Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ veröffentlicht. Das Wuppertal-Institut, das Infa-Institut und die Prognos AG haben unter diesem sperrigen Titel ein Modell erarbeitet, das als Grundlage für eine Rechtsverordnung dienen soll, um in Deutschland die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das umstrittene Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), das Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte ab 2025 zu Sonderabgaben an einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds verpflichtet.

Zahlreiche Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen zukünftig für die Kosten aufkommen, welche die im öffentlichen Raum also beispielsweise in Parks oder Straßen entsorgten Abfälle ihrer Produkte verursachen. Zu übernehmen sind insbesondere die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Studie hat Kosten und Abfallzusammensetzungen analysiert und ein Modell zur Einnahme und Verteilung produktbezogener Kostenbeiträge entwickelt. Die Abgabensätze als auch das entwickelte Punktesystem zur Mittelauskehr an die Kommunen bilden zukünftig die Berechnungsgrundlage für den vom Umweltbundesamt zu betreibenden Einwegkunststofffonds.

Wie berichtet, drohen der Wirtschaft dadurch hohe Belastungen. Allerdings wurden die Beträge inzwischen etwas reduziert. Statt zunächst geschätzten 458 Mio € im Jahr sind es nun noch 434 Mio €, darin sind auch Kosten der Fondsverwaltung von jährlich über 3,3 Mio € des Umweltbundesamtes enthalten.

Neu ist auch, dass die Zahl der betroffenen Hersteller deutlich größer ist, als zunächst erwartet. Im EWKFondsG war die Bundesregierung noch von 5.000 Herstellern ausgegangen. Nach einer „fundierten Schätzung“ für das UBA sollen es nun aber mindestens 56.000 Hersteller sein. Und werde zusätzlich berücksichtigt, welche Einwegkunststoffprodukte die Hersteller erstmals auf dem Markt bereitstellen, ergeben sich zusätzliche 12.000 Kombinationen aus Herstellern und Einwegkunststoffprodukten, heißt es in der Studie.

Auf Tabakfilter entfallen mehr als ein Drittel der Kosten

Laut dem UBA-Bericht fallen die Gesamtkosten nach den berechneten Abgabesätzen für insgesamt acht Produktkategorien sehr unterschiedlich aus: Die Hersteller von „Tabakprodukten mit Filtern und Filter für Tabakprodukte“ zahlen demnach 161 Mio € im Jahr in den Topf und damit mehr als ein Drittel der Gesamtkosten. Für Getränkebecher werden über 72,6 Mio € im Jahr fällig und für unbepfandete Getränkebehälter – im wesentlichen Getränkekartons – müssen jährlich rund 45,3 Mio € an den Fonds bezahlt werden. Rund 52,3 Mio € hätten Hersteller von Lebensmittelbehältern beizusteuern und immerhin 65,3 Mio € müssten Produzenten von Tüten und Folienverpackungen tragen.

Die Bandbreite der berechneten Abgabensätze ist weit: Pro Kilogramm Tabakfilter müssten knapp 8,945 € pro Jahr als Sonderabgabe entrichtet werden, für Luftballons sind es 4,338 € pro Kilogramm. Unbepfandete Getränkebehälter kämen auf 0,245 € pro Kilogramm, während für bepfandete Getränkebehälter lediglich eine Sonderabgabe von 0,001 € pro Kilogramm fällig würde. Für Lebensmittelbehälter werden 0,177 € pro Kilogramm fällig, bei Feuchttüchern sind es 0,060 €.

Das von der Bundesregierung nun ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Einwegkunststofffondsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Sonderabgaben. Mit dem Kostenmodell werden Abgabesätze für jede Produktart berechnet, die dann durch Rechtsverordnung festgelegt werden können. Vorgeschlagen wird von den Forschungsnehmern des Umweltbundesamts, die Abgabensätze mindestens alle drei Jahre zu überprüfen.

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