UBA drängt auf stärkeren Einsatz von Recyclingbaustoffen

Das Umweltbundesamt sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf beim Einsatz von Sekundärrohstoffen aus dem Baubereich. Das noch immer schlechte Image der Recyclingbaustoffe werde der Qualität der aufbereiteten Materialien und der Systeme zur Gütesicherung nicht gerecht, bemängelt die Behörde in einem aktuellen Leitfaden. Da die Produktion von hochwertigen Recyclingbaustoffen in Konkurrenz zu „aufbereitungsarmen und kostengünstigen Entsorgungsoptionen“ stehe, sei es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu entwickeln, welche die Bauabfallmassen entsprechend der Abfallhierarchie lenken, fordert das UBA.

Die Aufbereitung von Bauabfällen in qualifizierten Anlagen sei Voraussetzung für die hochwertige Verwertung. Durch knappe Ablagerungskapazitäten werde die Konkurrenzfähigkeit der Aufbereitung gestärkt, schreibt die Behörde weiter. Baustoffe sollten darüber hinaus nur bei nachgewiesener Recyclingfähigkeit eine Zulassung erhalten. Außerdem sollten die klassischen Absatzwege von Recyclingbaustoffen im Tiefbau um Einsatzmöglichkeiten im Hochbau ergänzt werden, empfiehlt das UBA weiter. Nur so könnten Bauabfälle hochwertig recycelt und in hohen Anteilen verwertet werden.

Vollzug der Gewerbeabfallverordnung ausbauen

Kritik übt das Umweltbundesamt auch am Vollzug der Gewerbeabfallverordnung. Die Getrennthaltungspflicht und die vorrangige Zuführung zu qualifizierten Aufbereitern würden bisher nur unzureichend umgesetzt. Der Vollzug der Überwachungsbehörden sollte daher zügig ausgeweitet und Kontrollen während der Bauphase und nach Abschluss über die Vorlage der Dokumentation durchgeführt werden.

Aus Sicht der Behörde obliegt es aber grundsätzlich allen am Bauprozess beteiligten Akteuren, die Entwicklung einer effektiven Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. So könnten Auftraggeber von Bauleistungen den Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und rückbaufähigen Bauweisen aktiv einfordern. Bei Abbruchmaßnahmen könnten über ein Rückbau- und Entsorgungskonzept Vorgaben zur Ausgestaltung des Rückbaus und zur Entsorgung von Abfällen gemacht werden. Vertragliche Vereinbarungen zur Selektivität des Rückbaus seien auch deshalb zielführend, weil eine Definition des Begriffes „Selektiver Rückbau“ bislang nicht existiere, heißt es in dem Leitfaden. Für ein einheitliches Verständnis wären eine verbindliche Definition und die Einführung über die Landesbauordnungen erforderlich.

Ausschreibungen der öffentlichen Hand anpassen

Von der öffentlichen Hand erhofft sich das Umweltbundesamt einen Vorbildcharakter für eine verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen. Sollte die öffentliche Hand als Bauherr aktiv sein, müssten Ausschreibungen so erfolgen, dass Gesetze, Verordnungen und Leitbilder vorbildhaft umgesetzt werden, fordert die Behörde. „Leuchtturmprojekte schaffen Vertrauen in neue Technologien und fördern die Entwicklung eines Marktes.“ Die Vergabe von Leistungen, die bisher fast ausschließlich über den Preis erfolge, müsse daher um umweltorientierte Zuschlagsparameter erweitert werden.

Impulse und fachliche Unterstützung erwartet das UBA aber auch von Architekten und Bauingenieuren. Hier sollten Beratungsangebote zum verstärkten Einsatz von Recyclingbaustoffen ausgeweitet werden.

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