
Die Treibhausminderungsquote (THG-Quote) ist auch im Jahr 2023 drastisch übererfüllt worden. Wie aus vorläufigen Zahlen der Generalzolldirektion hervorgeht, liegt die tatsächliche Treibhausgasminderung mit nominell elf Prozent demnach weit über dem gesetzlichen Ziel von acht Prozent. Damit beläuft sich die Übererfüllung der THG-Quote für das Berichtsjahr 2023 auf über acht Mio Tonnen, die aus UER-Zertifikaten und vermeintlich fortschrittlichen Biokraftstoffen stammen. Da die THG-Quote nun das zweite Jahr in Folge drastisch übererfüllt wurde, sehen das Branchenbündnis „Initiative Klimabetrug Stoppen“ und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) dringenden Handlungsbedarf.
Die UER-Nachweise sind der Initiative „Klimabetrug Stoppen“ zufolge erwiesenermaßen weit überwiegend gefälscht. Die „Upstream Emission Reduction verification“ (UER) ist ein neues Instrument, um eine signifikante Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Lieferkette für Kraftstoffe zu erreichen. Vorgelagerte Emissionen sind dabei definiert als alle Treibhausgasemissionen, die entstehen, bevor der Rohstoff für den Kraftstoff in eine Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangt. Die daraus resultierenden UER-Zertifikate können dann an Kraftstofflieferanten verkauft werden, die sie auf ihr Treibhausgas-Reduktionsziel anrechnen lassen können. Nach Angaben der Initiative sprechen zudem starke Indizien dafür, dass die angeblich fortschrittlichen Biokraftstoffmengen ebenfalls in weiten Teilen gefälscht sind und sich dahinter umdeklariertes Palmöl verbirgt.
Vor allem bei der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus bestimmten Abfall- und Reststoffen sei die Übererfüllung mit mehr als 1.300 Prozent enorm und gleichzeitig noch einmal höher als im Jahr 2022. „Wir müssen davon ausgehen, dass große Teile der Importe fortschrittlicher Biokraftstoffe falsch deklariert sind“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. „Das fachlich zuständige Bundesumweltministerium muss endlich gegensteuern: Mit einer verbindlichen Registrierung der Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe und behördlichen Kontrollen. Die Daten der Generalzolldirektion zeigen zudem, dass anders als vom Bundesumweltministerium angekündigt, im Jahr 2023 keinem einzigen UER-Projekt die Quotenanrechnung verwehrt wurde.“
Mineralölunternehmen waren im Jahr 2023 verpflichtet, mindestens 0,3 Prozent der von ihnen in den Kraftstoffmarkt gebrachten Energie mit fortschrittlichen Biokraftstoffen abzudecken. Ihre Treibhausgaseinsparungen können doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn mehr fortschrittliche Biokraftstoffe eingesetzt werden, als es der gesetzliche Mindestanteil vorgibt. Die über die Verpflichtung hinausgehenden Mengen kann die Mineralölindustrie alternativ auch auf das folgende Jahr übertragen. Auch bei der THG-Quote können Überschüsse unbegrenzt auf das Folgejahr übertragen werden.
Bundeskabinett verabschiedet Änderungen an der 38. BimSchV
Diese Regelung hat das Bundeskabinett für 2025 und 2026 ausgesetzt. Es hat am Mittwoch die Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV) beschlossen. Überschüsse aus dem Jahr 2024 können erst wieder auf das Jahr 2027 übertragen werden. So soll der THG-Quotenpreis stabilisiert werden. Durch ein Überangebot von fortschrittlichen Biokraftstoffen ist er zuletzt stark gefallen. Je niedriger der THG-Quotenpreis, desto weniger wirtschaftlich werden die Aktivitäten der Ladesäulenbetreiber und Produzenten von Biokraftstoffen oder grünem Wasserstoff. Für Investitionen in mehr Klimaschutz im Straßenverkehr fehlt dann das Geld.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundeskabinett beschlossen hat, die Übertragung von THG-Quote und fortschrittlicher Unterquote zeitweilig auszusetzen. Als logischer zweiter Schritt sollte jetzt eine Registrierungspflicht für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe folgen, um Betrug vorzubeugen. Ein solches Zulassungsverfahren ist rechtlich ohne weiteres möglich und faktisch unverzichtbar. Die drastische Übererfüllung der THG-Quote in den Jahren 2022 und 2023 zeigt deutlich, dass ansonsten zweifelhafte Überschüsse nur weiter in die Zukunft verschoben werden“, sagte Elmar Baumann. „Ohne verschärfte Regelungen und behördliche Kontrollen werden Investitionen in fortschrittliche Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff, Elektro-ÖPNV-Busse und Ladesäulen in Deutschland nicht mehr stattfinden. Das Bundesumweltministerium hat es in der Hand, so echtem Klimaschutz im Straßenverkehr Rückenwind zu geben.“
Initiative „Klimabetrug Stoppen“ fordert weitere Maßnahmen
Auch die Initiative „Klimabetrug Stoppen“, zu der sich das Hauptstadtbüro Bioenergie, Verbio und der Bundesverband THG Quote zusammengeschlossen haben, sieht die Verordnung als Schritt in die richtige Richtung. „Die angekündigte Neufassung der 38. BImSchV wird für 2025-26 voraussichtlich eine leicht stabilisierende Wirkung auf dem THG-Quotenmarkt entfalten“, so die Initiative. „Dies vor allem durch die gegenüber dem lückenhaften Referentenentwurf erfolgte Nachbesserung, dass auch Überhänge aus der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Unsere Initiative hatte auf dieses gefährliche Schlupfloch eindringlich hingewiesen.“
Allerdings würden mit dieser Maßnahme lediglich die Symptome gelindert, unter denen der Markt leidet. Die aktuelle Nachbesserung der 38. BImSchV werde jedoch der Schwere des Problems in keiner Weise gerecht. „Für 2024 verschärft sie zudem die Lage zusätzlich, da genau die vielen kleineren redlichen Akteure, die ohnehin durch den Betrug ins Straucheln geraten sind, nun weiter in die Ecke gedrängt werden“, so die Initiative. „Da sie als sogenannte Dritte im Sinne der Verordnung ebenfalls keine Überhänge ins Folgejahr übertragen können, sind sie aus Gründen der Liquidität nun gezwungen, ihre Mengen noch in diesem Jahr zu den historisch niedrigen Preisen zu verkaufen. Dies bringt viele Unternehmen noch näher an den Rand des Abgrunds.“
Zudem bekämpfe die 38. BImSchV nicht die eigentlichen Ursachen des Problems, so die Initiative. Die gefälschten UER-Nachweise sind weiterhin im Markt; ebenso droht auch in künftigen Jahren eine Schwemme mit fragwürdigen Biokraftstoffmengen. Weitere Schritte müssen also dringend unternommen werden, andernfalls droht der gewünschte Effekt der 38. BImSchV zu verpuffen. Allen voran müsse mittels eines Zulassungsverfahrens für Produzenten ein wirksames Instrument zur Betrugsprävention kurzfristig eingeführt werden. Zudem fordert die Initiative einen Ausgleichsmechanismus, mit dem der nicht erfolgte Klimaschutz aus gefälschten UER-Projekten nachgeholt wird.


