Tabakindustrie ruft Bundestag zu Änderungen an Einwegkunststoffabgabe auf

Verfassungsrechtliche Bedenken / „Berechnete Abgabesätze nicht belastbar“

Das Einwegkunststofffondsgesetz bleibt umstritten. Nach der ersten Lesung des Entwurfes im Bundestag setzt vor allem die Tabakindustrie auf Änderungen durch die Parlamentarier. Der Bundestag habe eine letzte Chance, um einen Fonds zu errichten, der einen wirklichen Beitrag für den Umweltschutz leistet, erklärte der Tabakkonzern Philip Morris in einer Reaktion auf die Beratung im Parlament.

Die Tabakbranche sieht sich nach den bisherigen Berechnungen durch die Sonderabgabe für das Littering besonders belastet. Denn sie müsste einen großen Teil der jährlich insgesamt rund 434 Mio € bezahlen. Die Hersteller von „Tabakprodukten mit Filtern und Filter für Tabakprodukte“ zahlen demnach 161 Mio € im Jahr in den Topf und damit mehr als ein Drittel der Gesamtkosten.

Der Zigarettenkonzern ist weiterhin unzufrieden mit dem Vorgehen der Bundesregierung. Philip Morris Deutschland forderte den Bundestag daher auf, die Errichtung eines Einwegkunststofffonds und die Berechnung für Mehrbelastungen der Hersteller auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Die Tabakindustrie meldet erneut auch verfassungsrechtliche Bedenken an. Der Grund: Die kommende Rechtsverordnung ermächtigt das Bundesumweltministerium, die Höhe der Sonderabgaben ohne Zustimmung des Parlaments festzulegen.

Nach verfassungsrechtlichen Prinzipien sei es aber erforderlich, dass Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden, meint der Tabakkonzern. Für die Betroffenen müsse daher genau aus dem Gesetz zu erkennen sein, mit welchen Auswirkungen sie zu rechnen haben. Entsprechend sei bei einem Vorhaben, bei dem die betroffenen Hersteller fast eine halbe Mrd € jährlicher Sonderabgaben leisten sollen, die genaue Bestimmbarkeit der Kostenstruktur im Gesetz besonders entscheidend.

„Wir erkennen das Problem des achtlosen Wegwerfens von Zigarettenfiltern an und stehen ausdrücklich zu unserer Verantwortung. Das Gesetz muss die Berechnungsgrundlagen für eine solche Abgabe genau bestimmen, damit die Hersteller sich darauf einstellen können“, erklärt Markus Schütz, Manager im Bereich External Affairs der Philip Morris GmbH.

Aus Sicht des Zigarettenherstellers entspricht der Gesetzesentwurf diesen Anforderungen nicht. Auch der vom Bundesumweltministerium am 12. Januar veröffentliche erste Diskussionsentwurf für eine Rechtsverordnung weise Mängel auf. Die darin definierten Abgabesätze basierten weder auf einer im Gesetz festgelegten Berechnungslogik, noch fußten sie auf belastbaren und transparenten Datengrundlagen. Weil darin neben dem in der Entsorgungspraxis üblichen Betrachtungsfaktor Gewicht außerdem Volumen und Stückanteile berücksichtig werden, käme es zu einer besonders hohen Belastung der Hersteller. Gleichzeitig seien die Berechnungsmethoden unklar und die Datengrundlagen intransparent.

Den Kostenermittlungsprinzipien, wie Kostendeckungs- und -überschreitungsgebot, Transparenzgebot, Gebot der Kosteneffizienz, der europäischen Richtlinie werde der Gesetzgeber hier nicht ausreichend gerecht. Auf dieser Grundlage seien weder die bisher dargestellten Abgabesätze nachvollziehbar, noch eine Systematik für die in Zukunft zu ermittelnden Kosten festzustellen, so Philip Morris. Um eine Errichtung des Einwegkunststofffonds zu gewährleisten, welche zu einer nachhaltigen und effizienten Müllverminderung führt, müsse die Rechtssicherheit der Abgabesätze sichergestellt werden. Es sei nicht nur festzulegen, mit welcher Berechnung die Kosten zu ermitteln sind, sondern auch auf welcher Datengrundlage.

Aus Sicht des Tabakkonzerns wäre eine Berechnung der Abgabesätze ausschließlich nach dem Gewichtsanteil der betroffenen Produkte im Abfall eine rechtssichere Alternative. Denn diese könne vollständig und durch eine im Abfallrecht standardisierte und sichere Methodik erhoben werden.

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