Strompreisbremse: Bundestag beschließt Erleichterungen für Altholz und Biogas

Update 16.2.: Bundesrat gegen Einberufung des Vermittlungsausschusses

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie angenommen. Im Hinblick auf die Abschöpfung sogenannter Übergewinne bei der Stromerzeugung wurden damit die erwarteten Erleichterungen für Biogas und Altholz beschlossen.

„Der von 7,5 auf 9 Cent pro Kilowattstunde erhöhte Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen in Paragraf 16 Absatz 4 StromPBG trägt den gestiegenen Brennstoffkosten und sonstigen Kostensteigerungen der Anlagenbetreiber Rechnung“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Und: „Der neu eingefügte Paragraf 16 Absatz 5 StromPBG regelt, dass bei Anlagen, die Strom ausschließlich auf der Basis von Altholz mit Ausnahme von Industrierestholz erzeugen, ein Sicherheitszuschlag von 7 Cent pro Kilowattstunde gilt. Dies trägt den gestiegenen Kosten, insbesondere aufgrund höherer Altholzpreise Rechnung.“ Zuvor war ein Sicherheitszuschlag für Altholzkraftwerke nur in Höhe von 3 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Ob allerdings ausgeförderte Anlagen ebenfalls in den Genuss des nun erhöhten Sicherheitszuschlages kommen, ist unklar.

Am Freitag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse zu. Den Antrag Bayerns auf Einberufung des Vermittlungsausschusses lehnte das Plenum der Länderkammer ab. Der Freistaat hatte in seinem Antrag unter anderem gefordert, den für Biogas- und Altholzanlagen vorgesehenen höheren Sicherheitszuschlag auf sämtliche Biomasseanlagen auszudehnen. Außerdem sollte der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen bei der Gewinnabschöpfung von 9 auf mindestens 10 Cent angehoben werden, um die gestiegenen Kosten aufgrund der erhöhten Preise für Einsatzstoffe aufzufangen.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Meldung nach der Abstimmung im Bundesrat am 16.12. ergänzt.

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