
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) warnt in einem Kurzpapier vor negativen Folgen aktueller Gesetzesinitiativen und Regierungsmaßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren. Zwar sei eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturvorhaben grundsätzlich ein wichtiges Anliegen, auch im Hinblick auf die Klimaneutralität. Beschleunigung dürfe jedoch kein Selbstzweck sein, sondern müsse sich am gesetzlichen Kontrollauftrag und dem dafür erforderlichen Zeitaufwand messen lassen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Umwelt- und Naturschutz substanziell geschwächt werden, ohne dass tatsächlich relevante Zeitgewinne erzielt würden.
Besonders kritisch beurteilt der SRU den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, der unter anderem Sanierungen sowie Aus- und Neubauten der Verkehrsinfrastruktur beschleunigen soll. Die vorgesehenen Vorrangregelungen für zahlreiche Verkehrsvorhaben würden dazu führen, dass Umwelt- und Naturschutzbelange in Abwägungsprozessen systematisch geschwächt würden. Auch die geplante Änderung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für bestimmte Bundesprojekte lehnt das Gremium ab und fordert, am Vorrang der sogenannten Realkompensation festzuhalten. Sollte der Gesetzgeber dennoch an den vorgesehenen Änderungen festhalten, sei eine zügige Verabschiedung des im Koalitionsvertrag angekündigten Naturflächenbedarfsgesetzes umso wichtiger, um ausreichende Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen.
Skeptisch äußert sich das Expertengremium, das zwar von der Bundesregierung ernannt, aber dennoch unabhängig agiert, auch zur Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Dieses sieht unter anderem die Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag vor und dient dem sogenannten Pakt für Beschleunigung. Für die geplanten Änderungen sieht der Rat keinen sachlichen Anlass. Insbesondere gebe es keine empirischen Belege dafür, dass Verbandsklagen ein wesentliches Hemmnis für Infrastrukturvorhaben darstellen. Eine Einschränkung entsprechender Rechtsschutzmöglichkeiten erscheine daher nicht gerechtfertigt.
Auch die Föderale Modernisierungsagenda, die von Bund und Ländern beschlossen wurde und nun schrittweise umgesetzt werden soll, bewertet der SRU kritisch. Die darin vorgesehenen Maßnahmen enthielten teilweise weitreichende Deregulierungen, die sowohl auf prozeduraler als auch auf materieller Ebene zu einer Absenkung des Umweltschutzniveaus führen könnten. Der Rat warnt davor, dass eine solche Entwicklung Umweltgüter wie Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität ebenso wie die menschliche Gesundheit gefährden könne.
„Zweifelhafte symbolische Handlungsdynamik“ senkt Umweltschutzniveau, sorgt aber kaum für Beschleunigung
Grundsätzlich bemängelt der SRU, dass die aktuellen Beschleunigungs- und Deregulierungsinitiativen den wissenschaftlichen Kenntnisstand zur praktischen Umsetzung von Umweltrecht und zu tatsächlichen Ursachen von Verzögerungen zu wenig berücksichtigen. Stattdessen folgten sie einer „zweifelhaften symbolischen Handlungsdynamik“, die zwar politisches Handeln demonstriere, jedoch nur begrenzt zur tatsächlichen Beschleunigung beitragen dürfte. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass das Umweltschutzniveau gesenkt werde und sowohl Vollzugsbehörden als auch Öffentlichkeit unzureichend in die Entwicklung geeigneter Lösungen einbezogen würden.
Mit einem für Juni angekündigten Sondergutachten wollen die Sachverständigen konkrete Empfehlungen vorlegen, wie bestehende Umsetzungsdefizite im Umweltrecht – einschließlich überlanger Bearbeitungszeiten – effektiver adressiert werden können, ohne Umwelt- und Naturschutz zu beeinträchtigen.



