Die EU-Mitgliedstaaten wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Kunststoffrecycler innerhalb und außerhalb der Union sicherstellen, die Recyclingmaterial zur Anrechnung auf die geplanten Rezyklatziele der EU-Altautoverordnung (ELVR) herstellen. Dazu fordern sie in ihrer Positionierung zu dem Verordnungsvorschlag, dass sowohl Anlagen in Mitgliedstaaten als auch in Drittländern die EU-Vorschriften für Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz bzw. vergleichbare Anforderungen einhalten müssen.
Diese sogenannte Spiegelklausel ist aus Sicht Deutschlands „handelspolitisch problematisch“, wie aus einer Protokollerklärung zur Sitzung des Umweltrats der EU am 17. Juni hervorgeht. Sie schaffe als protektionistisches Instrument Handelshemmnisse. ...




