Schlewig-Holstein sieht künftigen Bedarf für deutlich mehr Recyclinganlagen

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat am Mittwoch dem neuen Abfallwirtschaftsplan für Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich zugestimmt. „Die Entsorgung dieser speziellen Abfälle ist in Schleswig-Holstein damit weiterhin gesichert“, erklärte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Im zehnjährigen Planungshorizont besteht dem Plan zufolge grundsätzlich kein Bedarf an neuen Anlagenkapazitäten. Gleichwohl wird das Land nach Angaben Goldschmidts mit Blick auf das Klimaabkommen von Paris und das Thema Ressourcenschonung künftig deutlich mehr Recyclinganlagen benötigen, um eine langfristige Kreislaufwirtschaft betreiben zu können.

Mit dem neuen AWP wird der alte Plan von 2015 fortgeschrieben. Der Plan umfasst grundsätzlich alle Abfälle, die nicht in den Landesabfallwirtschaftsplänen für Siedlungsabfälle, Klärschlamm oder Bauabfälle behandelt werden. Dies sind sowohl gefährliche Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich als auch nicht gefährliche Abfälle, die einer Nachweispflicht im Einzelfall unterliegen.

Bereits in der im Sommer veröffentlichten Entwurfsfassung kam die Landesregierung auf Basis der Analyse der aktuellen und der prognostizierten künftigen Abfallmengen zu dem Schluss, dass die vorhandenen Entsorgungsanlagen über genug Kapazitäten verfügen, um die Abfälle in den kommenden Jahren zielgerecht zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwerten. Sofern die bestehenden Anlagen im bisherigen Umfang weiterbetrieben werden, bestehe somit keine Notwendigkeit für die Errichtung neuer Entsorgungsanlagen, konstatiert die Regierung in dem jetzt beschlossenen Abfallwirtschaftsplan.

Konkrete Planungen für Batterierecyclinganlage

Was in Schleswig-Holstein derzeit aber noch fehle, seien Behandlungsanlagen zur Rückgewinnung kritischer Rohstoffe wie z.B. Lithium und Kobalt. Angesichts der immer knapper werdenden Ressourcen wird ein Recycling dieser Stoffe in den kommenden Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist die Landesregierung überzeugt. Im Einzelfall werde es in den kommenden Jahren daher sinnvoll sein, dass für die Entsorgung neuartiger Abfälle entsprechende Entsorgungsanlagen mit neuen Entsorgungstechniken errichtet werden. Laut Bericht gibt es in Schleswig-Holstein schon konkrete Planungen für eine Batterierecyclinganlage.

Weiterhin weist die Landesregierung auf die beschlossene Schließung der Sondermülldeponie Ihlenberg im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern hin. Wie berichtet, soll hier die Abfallablagerung im Jahr 2035 endgültig enden. Anhand der Auswertungen für Schleswig-Holstein geht die Landesregierung davon aus, dass die Abfälle, die auf DK-III-Deponien abgelagert werden müssen, künftig zwar nicht in großem Umfang zunehmen, mittelfristig aber auch nicht deutlich abnehmen werden.

Suche nach Nachfolgelösung für Deponierung gefährlicher Abfälle ab 2035

Aus diesem Grund sieht das Land Schleswig-Holstein auch nach dem Jahr 2035 die Notwendigkeit, Möglichkeiten für die Ablagerung von Abfällen auf DK-III-Deponien vorzuhalten. Bereits Ende 2019 hatte Schleswig-Holstein daher gemeinsam mit anderen nord- und ostdeutschen Bundesländern eine Arbeitsgruppe gebildet, die prüfen soll, wo im nordostdeutschen Raum ein geeigneter, ausreichend großer Standort für die Errichtung einer solchen Deponie wäre.

Der neue Abfallwirtschaftsplan für industrielle und gewerbliche Abfälle ist hier abrufbar.

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