Schleswig-Holstein sieht keinen Bedarf für neue Anlagen zur Entsorgung von Industrieabfall

Schleswig-Holstein verfügt auch für die nächsten zehn Jahre über ausreichende Entsorgungskapazitäten, um das zu erwartende Aufkommen an gefährlichen und nicht gefährlichen Industrie- und Gewerbeabfällen zu bewältigen. Dementsprechend gibt es keinen Bedarf für die Planung und den Bau von zusätzlichen Abfallentsorgungsanlagen, heißt es in dem kürzlich von der Landesregierung veröffentlichten Entwurf für den neuen „Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich“. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie betroffene Wirtschaft- und Umweltverbände endet am 19. Oktober.

Mit dem neuen AWP soll der alte Plan von 2015 fortgeschrieben werden. Der Plan umfasst grundsätzlich alle Abfälle, die nicht in den Landesabfallwirtschaftsplänen für Siedlungsabfälle, Klärschlamm oder Bauabfälle behandelt werden. Dies sind sowohl gefährliche Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich als auch nicht gefährliche Abfälle, die einer Nachweispflicht im Einzelfall unterliegen....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -