Das Land Schleswig-Holstein wird vom 1. Januar 2015 an die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung und der Entsorgung bestimmter Schlachtabfälle und anderer tierischer Nebenprodukte übernehmen. Bislang waren dafür die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese werden künftig als untere Landesbehörden den Vollzug ...
Schleswig-Holstein ordnet Tierkörperbeseitigung neu
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