
Das Land Schleswig-Holstein hat seinen Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle fortgeschrieben. Das Kabinett hat auf seiner Sitzung am Dienstag der im letzten Sommer vorgestellten Neufassung zugestimmt und diese zur Veröffentlichung freigegeben. Wie bereits berichtet, konstatiert die Landesregierung in dem Plan einen Bedarf an neuen Deponiekapazitäten der Klassen I und II im nördlichsten Bundesland. So reichen die derzeit genehmigten Deponierestvolumina nicht aus, um die gesetzlich geforderte zehnjährige Entsorgungssicherheit bis zum Jahr 2034 zu gewährleisten.
Aufgrund des festgestellten Deponiebedarfs und der damit rahmensetzenden Wirkung für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Deponien hat das schleswig-holsteinische Umweltministerium das Berliner Ingenieurbüro UEC mit der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung beauftragt. Deren Beurteilung ergab, dass durch den Abfallwirtschaftsplan und seine Planaussage zum Erfordernis der Schaffung neuer Deponiekapazitäten voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf die betrachteten Schutzgüter zu erwarten sind. Die voraussichtlichen Auswirkungen seien jedoch einzelfallbezogen im Rahmen der Genehmigungsverfahren und im Zuge von Prüfungen zur Umweltverträglichkeit konkreter Deponievorhaben zwingend erneut zu bewerten.
Landesregierung warnt vor Zubau neuer Anlagen zur Restabfallbehandlung
Im Gegensatz zu den Ablagerungsabfällen stehen für die Behandlung von Restabfällen in Schleswig-Holstein ausreichende Behandlungskapazitäten in Müllverbrennungsanlagen sowie in mechanischen und mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen bis zum Planungshorizont bereit. Die Entsorgungssicherheit bis 2034 sei gewährleistet, die Errichtung zusätzlicher Behandlungskapazitäten sei nicht erforderlich, heißt es in dem Plan. Im Gegenteil bestehe bei einem Zubau weiterer Kapazitäten, ohne dass bestehende Anlagen stillgelegt werden, das Risiko eines Kapazitätsüberhangs mit der Folge eines Preiswettbewerbs. Dieser könnte auch den wirtschaftlichen Spielraum des Recyclings verschlechtern und dazu beitragen, mehr Treibhausgase fossilen Ursprungs zu emittieren, warnt die Landesregierung.
Auch im Bereich der Bioabfallbehandlung stehen den bis zum Jahr 2034 prognostizierten Bioabfallmengen laut Abfallwirtschaftsplan ausreichende Anlagenkapazitäten gegenüber. Anlagenkapazitäten, die nicht für die von den örE gesammelten Bioabfälle genutzt werden, stünden auch weiterhin für die Verwertung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen zur Verfügung.
Der neue schleswig-holsteinische Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, und die begleitende Strategische Umweltprüfung sind hier abrufbar.



