
Der Freistaat Sachsen stellt den Städten und Gemeinden auch in diesem Jahr Fördermittel für den Rückbau nicht mehr benötigter, dauerhaft leerstehender Wohngebäude zur Verfügung. Dabei wird das Fördergeld verdoppelt, wie die Landesregierung gestern bekannt gab. Außerdem sieht die vom Kabinett beschlossene Neufassung der Förderrichtlinie „Rückbau Wohngebäude“ Vereinfachungen im Antrags- und Bewilligungsverfahren vor.
Das Landesprogramm Rückbau Wohngebäude (L-RW) gibt es in Sachsen bereits seit 2013. Um den Leerstand an Wohngebäuden zu reduzieren und städtebauliche Missstände und Funktionsverluste nachhaltig zu mildern, können Gemeinden beim Land Zuwendungen für den Rückbau und Abriss von nicht mehr sanierungsfähigem Wohnraum beantragen und bewilligte Fördermittel an private Eigentümer weitergeben.
Bisher lag die Fördersumme bei 50 € je Quadratmeter beseitigter Wohnfläche. Durch den gestrigen Kabinettsbeschluss wird diese nunmehr auf 100 € pro Quadratmeter angehoben. Die Rückbauförderung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln. Insgesamt drei Mio € sind im diesjährigen Haushalt für das Programm eingeplant.
„Wir haben nach wie vor einen hohen Bestand an dauerhaft leerstehenden Wohngebäuden, die nicht anderweitig genutzt werden können. Die unansehnlichen Häuser wirken sich oft negativ auf das Wohnumfeld aus. Deshalb ist der Rückbau dieser ungenutzten Wohngebäude ein städtebaulich sinnvolles und erforderliches Mittel, die Attraktivität von Wohnquartieren zu steigern. Mit der Verdoppelung der Förderhöhe passen wir unser Landesförderprogramm vor allem den allgemeinen Kostensteigerungen im Bausektor an. Ich bin sehr froh, dass wir unsere Kommunen mit der neugefassten und entbürokratisierten Rückbauförderung künftig noch stärker bei der Beseitigung und Reduzierung städtebaulicher Missstände unterstützen können“, erklärte der sächsischen Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt (CDU).
Nach Angaben der Landesregierung werden die attraktiveren Förderkonditionen voraussichtlich noch im Juni in Kraft treten. Ab August sollen die Kommunen die Fördermittel dann in einem von der Sächsischen Aufbaubank bereitgestellten, volldigitalisierten Antrags- und Bewilligungsverfahren beantragen können.
Weitere Informationen zum Landesrückbauprogramm „Rückbau Wohngebäude“ finden sich auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank unter www.sab.sachsen.de/staedtebau-und-regionalentwicklung.de.



