
Das sächsische Kabinett hat Änderungen am Förderprogramm Kreislaufwirtschaft beschlossen. Neu enthalten sind nun Fördermöglichkeiten für die „Strategischen Technologien für Europa (STEP)“ sowie die Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten. Zum Beispiel sind nun die Stärkung der Gewinnung kritischer Rohstoffe, Technologien zur Verarbeitung oder zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, von Batterien, Separationsverfahren und Biotechnologien besser förderfähig.
Bis einschließlich 2027 stehen für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft ca. 73 Mio. € aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, JTF) und sächsischen Landesmitteln finanziert. Damit unterstützt der Freistaat den Übergang hin zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen.
Mit der Förderung sollen laut Staatsregierung Projekte unterstützt werden, die zu einer besseren Kreislaufführung von Stoffströmen, zur Einsparung von Primärressourcen, zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie zu nichtinvestiven Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Netzwerkbildung beitragen.
Die maximale Förderhöhe wurde von bisher 2,3 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben. Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe sogar 10 Mio. €. Die Fördersätze können je nach Fördergegenstand, Region, Begünstigten und Beihilfenorm bis zu 90 Prozent betragen.
„Mit der Anpassung der Förderrichtlinie können wir die nachhaltige Nutzung kritischer Rohstoffe und ressourceneffizienter Technologien intensiver unterstützen und stärken damit den Wandel hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Wer Ressourcen schont und Wertstoffe intelligent im Kreislauf hält, schützt nicht nur Umwelt und Klima, sondern sichert zugleich Arbeitsplätze und Zukunftschancen in Sachsen“, so Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter (SPD).
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen jeder Größe, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (zum Beispiel Abfallzweckverbände) sowie Kommunen und weitere Institutionen. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank, die zudem für Beratungen zur Verfügung steht.
Die erweiterte Förderung wurde durch die STEP-Verordnung (EU) 2024/795 ermöglicht. Diese erlaubt u.a. einen flexibleren und gebündelten Einsatz bestehender EU-Fördermittel, um die technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.



