Die Bundesregierung hat dem Bundestag turnusgemäß ihren Evaluationsbericht über die Auswirkungen des § 22 Absatz 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie zur Arbeitsweise und Wirksamkeit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vorgelegt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die durch das Gesetz eingeführten Regelungen zur kommunalen Steuerung der Sammlung von Verpackungsabfällen in der Praxis bislang nur eingeschränkt greifen. Die Arbeit der ZSVR wird hingegen weitgehend positiv bewertet, auch wenn strukturelle Herausforderungen bestehen bleiben. Die Erkenntnisse sollen in den kommenden Jahren in die umfassende Reform des Verpackungsrechts einfließen, die infolge der neuen EU-Verpackungsverordnung erforderlich wird.
Kommunale Steuerung: Anspruch und Realität klaffen auseinander
Mit der Regelung im VerpackG wurde 2019 das Ziel verfolgt, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern stärkere Steuerungsmöglichkeiten bei der haushaltsnahen Sammlung von Leichtverpackungen einzuräumen. Die sogenannte Rahmenvorgabe erlaubt den Kommunen, bestimmte Vorgaben einseitig zu erlassen, ohne Rücksprache mit den dualen Systemen. Gerichtliche Entscheidungen bestätigen die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Vorgaben, mahnen aber zugleich Zurückhaltung bei Detailsteuerungen an.
Die faktische Umsetzung dieser Möglichkeiten erweist sich laut Bericht jedoch als heterogen und schwer fassbar. Eine Stakeholderbefragung des Umweltbundesamtes blieb weitgehend ohne verwertbare Ergebnisse: In rund 40 Prozent der Fälle lagen den Befragten keinerlei Informationen zu Rahmenvorgaben vor, weitere 60 Prozent fühlten sich außerstande, eine Bewertung vorzunehmen....




