Die Bundesregierung verteidigt ihre Position bei der gewerblichen Sammlung von Haushaltsabfällen. In ihrer gestern im Bundeskabinett verabschiedeten Gegenäußerung hat die Regierung wie erwartet die Forderung des Bundesrates abgelehnt, die gewerblichen Sammlungen auf den Stand des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einzuschränken. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würde nahezu jede Sammeltätigkeit von den öffentlich-rechtlichen Entsorgern abgewehrt werden können. Eine Betätigung für gewerbliche Sammler erscheine demnach faktisch kaum noch möglich. „Dem Bürger wird so ein wichtiges Serviceangebot vorenthalten und nicht zuletzt wird ein bewährtes Instrument für die ressourceneffiziente Verwertung von Haushaltsabfällen aufgegeben.“ Auch berge die Forderung des Bundesrates erhebliche EU-rechtliche Risiken für den Bestand der kommunalen Überlassungspflichten, verweist Regierung auf die Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf. Die von der Länderkammer verlangte Rückführung der Regelungen zur gewerblichen Sammlung auf den derzeit geltenden Rechtszustand dürfte „auch von der EU-Kommission als EU-rechtswidrig" angesehen werden, heißt es in der Gegenäußerung.
Regierung verteidigt Position zur gewerblichen Sammlung
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