Regierung verlängert Übergangsfrist der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Im Abfallbereich besteht noch Informations- und Klärungsbedarf

Die Bundesregierung hat nun in der Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) die Übergangsfrist für die Auditierungen um ein halbes Jahr auf 31. Dezember 2022 verlängert. Das berichtet das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). Die Hauptstadt-Vertretung der Bioenergieverbände Bundesverband Bioenergie (BBE), Deutscher Bauernverband (DBV), Fachverband Biogas (FvB) sowie Fachverband Holzenergie (FVH) begrüßt den Schritt zwar als lange überfällig, mahnt jedoch weitere Nachbesserungen an. ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -